III.3.5. der Baubewilligung ausdrücklich die Auflage verfügt wurde, dass der Mieterausbau der Gewerberäume im Untergeschoss des Hauses A bewilligungspflichtig ist. Im Rahmen dieses Bewilligungsverfahrens wird der Nachweis der genügenden Anzahl Parkplätze für die nachgesuchte