Daraus ergibt sich, dass die Bauherrschaft für die 24 Wohnungen mit einer Bruttogeschossfläche (BGF) von 2'790,6 m2 einen Bedarf von 24 Parkplätzen (das heisst pro Wohnung 1 Parkplatz) beziehungsweise von 28 Parkplätzen (das heisst pro 100 m2 1 Parkplatz) sowie von 3 Besucherparkplätzen (das heisst 10 % der Bewohnerparkplätze) berechnet hat. Für den Gewerbeteil mit einer BGF von 690,6 m2 ging sie sodann von einem Bedarf von 14 Parkplätzen für das Personal (das heisst 2 Parkplätze pro 100 m2) und 7 Besucherparkplätzen (das heisst 1 Parkplatz pro 100 m2) aus; sie legte dabei die Werte für kundenintensive Dienstleistungsbetriebe zugrunde.