Entgegen den Darlegungen des Beschwerdeführers hat die Bauherrschaft mit dem Baugesuch eine Berechnung der erforderlichen Parkfelderzahl eingereicht. Daraus ergibt sich, dass die Bauherrschaft für die 24 Wohnungen mit einer Bruttogeschossfläche (BGF) von 2'790,6 m2 einen Bedarf von 24 Parkplätzen (das heisst pro Wohnung 1 Parkplatz) beziehungsweise von 28 Parkplätzen (das heisst pro 100 m2 1 Parkplatz) sowie von 3 Besucherparkplätzen (das heisst 10 % der Bewohnerparkplätze) berechnet hat.