5 von 15 500 ein behindertengerechtes Parkfeld erforderlich sei beziehungsweise für das Gebäude A mit seiner öffentlichen Nutzung und Wohnnutzung sogar deren zwei. Zwar habe die Fachstelle Procap die Anzahl der rollstuhlgerechten Parkfelder in einer Beurteilung vom 27. Februar 2019 nicht beanstandet; allerdings sei diese Beurteilung in den Auflageakten nicht vorhanden gewesen und der Gemeinderat W. habe sie dem Beschwerdeführer auch nicht nachträglich zugestellt, womit der Gehörsanspruch des Beschwerdeführers ein weiteres Mal verletzt worden sei.