Obwohl der Gemeinderat W. in der angefochtenen Baubewilligung die Überlastung des Strassennetzes anerkannt und eingeräumt habe, dass er derzeit noch nicht beantworten könne, welche Massnahmen zur Verkehrsverbesserung beim Kreisel Y realisiert werden könnten, habe er dem strittigen Neubauvorhaben die Baubewilligung erteilt. Dieses Neubauvorhaben bewirke jedoch erheblichen Neuverkehr, der direkt auf die Y-Strasse im unmittelbaren Einmündungsbereich des Kreisels Y geführt werden solle. Diese zusätzlichen Fahrzeuge würden somit zu einer noch verstärkten Überlastung des Knotens führen;