Fristgerecht habe er in der Folge diese Stellungnahme am 2. Dezember 2019 (Postaufgabe) auch eingereicht und diese sei am 3. Dezember 2019 bei der Gemeinde W. eingegangen. Der Gemeinderat habe indessen bereits am 2. Dezember 2019 den Baubewilligungsentscheid gefällt und somit offensichtlich die ihm vorgängig angekündigte Stellungnahme nicht berücksichtigt; auch sei keine nachträgliche Anpassung des Entscheids erfolgt, obwohl dieser erst am 5. Dezember 2019 versandt worden sei. 1.2