Am 5. Juni 2019 erteilte die Abteilung für Baubewilligungen (AfB) BVU dem Bauvorhaben unter verschiedenen Auflagen die kantonale Zustimmung; zudem nahm sie auch zur Einwendung Stellung, soweit kantonale Belange betroffen waren. Nach einem ausgedehnten Schriftenwechsel zwischen Bauherrschaft und Einwender und einer daraus resultierenden Projektänderung (Anpassung der Höhenlage des Hauses B3) wies der Gemeinderat W. mit Entscheid vom 2. Dezember 2019 die Einwendung ab, soweit ihr nicht durch Auflagen Rechnung getragen wurde, und erteilte die anbegehrte Baubewilligung unter zahlreichen Auflagen und Bedingungen. B.