Aus den oben gemachten Ausführungen ist ersichtlich, dass im vorliegenden Entscheid die Möglichkeit der Ausbildung stehender Wellen zwischen dem geplanten Neubau und den vorbeifahrenden Lastwagen oder Bussen grundsätzlich nicht ausgeschlossen ist. Ob dieser Effekt tatsächlich eintritt, kann an einem Augenschein nicht beurteilt werden, solange das geplante Gebäude nicht erstellt ist. Es ist deshalb nicht ersichtlich, inwiefern durch den beantragten Augenschein vor Ort zusätzliche entscheidrelevante Erkenntnisse gewonnen werden könnten.