Bei der Prüfung, ob bereits im Rahmen des Baubewilligungsverfahrens die Verpflichtung zu einer in Zukunft eventuell erforderlichen Sanierung angeordnet werden sollte, ist zunächst zu berücksichtigen, dass in diesem Fall schon heute zu untersuchen wäre, ob das Bauvorhaben zusammen mit anderen bestehenden Anlagen den Immissionsgrenzwert überschreitenden Lärm verursachen wird. Dafür ist die zukünftige Lärmentwicklung abzuschätzen. Solche Prognosen sind jedoch nicht leicht zu stellen, insbesondere unter Berücksichtigung, dass die Sanierung der X-Strasse vorgesehen ist und dadurch mit einer wesentlichen Lärmminderung gerechnet werden darf.