Anlässlich der Verhandlung vom 3. Dezember 2020, an der neben der Vertreterin der Abteilung für Umwelt BVU, J., Fachspezialistin Luft und Lärm, auch der Bauphysiker der Bauherrschaft, K., teilgenommen hat, hat der regierungsrätliche Rechtsdienst diese Frage vertieft zu klären versucht. Nach der zweistündigen diesbezüglichen Diskussion wurde festgestellt, dass es im vorliegenden Fall nicht möglich ist, sowohl die Wahrscheinlichkeit des Entstehens von tieffrequentem Dröhnen zwischen Neubau und vorbeifahrenden Lastwagen oder Bussen als auch die Wirkung der in Frage stehenden vorsorglichen Massnahmen einigermassen verlässlich zu beurteilen.