Die Abteilung für Umwelt BVU führte in ihrer Stellungnahme vom 29. Juli 2020 aus, dass lange, glatte, schallharte und hohe Fassadenwände im Allgemeinen zu ungünstigen akustischen Situationen im Stadtraum beitragen. Durch eine abwechslungsreiche Fassadengestaltung mit Vor- und Rücksprüngen und der Vergrösserung des Abstands zur Strasse kann das Risiko der Ausbildung von stehenden Wellen abgemildert werden. In der Verhandlung vom 3. Dezember 2020 gab die Vertreterin der Abteilung für Umwelt BVU zudem an, dass die Fassade um einige Grade schräg gestellt werden kann.