In seiner Beschwerde hat der Beschwerdeführer die folgenden Massnahmen zur Begrenzung der Lärmemissionen vorgeschlagen: eine andere Positionierung des Neubaus gegenüber der Kantonstrasse, eine andere Gestaltung der Fassade, die Vergrösserung des Strassenabstands und die Verkleidung der Fassade mit hochabsorbierendem Material. Die Abteilung für Umwelt BVU führte in ihrer Stellungnahme vom 29. Juli 2020 aus, dass lange, glatte, schallharte und hohe Fassadenwände im Allgemeinen zu ungünstigen akustischen Situationen im Stadtraum beitragen.