Schuss- und Zwitscheranlage auf einem Rebgelände (Urteil des Bundesgerichts in URP 1998 529, E. 3a); künstlich angelegtes Biotop, in dem sich quakende Frösche niederlassen (Urteil des Verwaltungsgerichts Zürich vom 15.12.1999, E. 4b). Der vorliegende Fall lässt sich jedoch mit keinem von diesen Beispielen vergleichen. Es handelt sich um Strassenverkehrslärm, den Motorfahrzeuge auf der Strasse erzeugen, auch wenn sich dieser Lärm infolge der Reflexionen nachteilig verändern kann. Die Belastungsgrenzwerte sind für den Strassenlärm im Anhang 3 LSV festgelegt.