Sinngemäss bringt die Abteilung für Umwelt BVU damit die Erwartung zum Ausdruck, dass allfällig auftretende stehende Wellen, die nach dem vorgeschriebenen A-Filter gemessen werden, die Immissionsgrenzwerte für Strassenlärm nicht überschreiten würden, obschon sie als störend empfunden werden könnten. Anlässlich der Verhandlung vom 3. Dezember 2020 brachte die Fachspezialistin Lärm der Abteilung für Umwelt BVU denn auch klar zum Ausdruck, dass nicht mit einer Überschreitung der Immissionsgrenzwerte infolge stehender Wellen zu rechnen ist (Protokoll der Verhandlung vom 3. Dezember 2020, S. 13, Votum J.).