Der sogenannte A-Filter sei vorgeschrieben. Zur Kennzeichnung werde deshalb die physikalische Einheit Dezibel (dB) mit einem A ergänzt und mit dB(A) abgekürzt. Der A-Filter bewerte jedoch besonders tiefe Frequenzen zu niedrig. Deshalb zeige ein Messgerät mit A-Filter besonders bei tiefen Frequenzen weniger Dezibel an, als viele Menschen empfinden würden. Sinngemäss bringt die Abteilung für Umwelt BVU damit die Erwartung zum Ausdruck, dass allfällig auftretende stehende Wellen, die nach dem vorgeschriebenen A-Filter gemessen werden, die Immissionsgrenzwerte für Strassenlärm nicht überschreiten würden, obschon sie als störend empfunden werden könnten.