Gemäss den Akten sind heute bei den Liegenschaften, die – wie die Liegenschaft des Beschwerdeführers – auf der gegenüberliegenden (südlichen) Seite der X-Strasse liegen, mit ca. 67 dB(A) am Tag und 59 dB(A) in der Nacht die für die Empfindlichkeitsstufe III geltenden Immissionsgrenzwerte (65 beziehungsweise 55 dB[A]) überschritten (vgl. Stellungnahme der Abteilung für Umwelt BVU vom 29. Juli 2020, S. 1 und 3). In der soeben genannten Stellungnahme führt die Abteilung für Umwelt BVU aus, dass jedes Gebäude in gewissem Masse Schallwellen, zum Beispiel verursacht vom Strassenverkehr, reflektiere.