3 von 13 kunft infolge der Realisierung eines Strassenbauprojekts den gesetzlichen Strassenabstand unterschreiten wird. Massgeblich ist deshalb für die Beurteilung der Rechtmässigkeit des Bauprojekts die Sachlage im Zeitpunkt der Gesuchseinreichung und Baubewilligungserteilung. Der Abteilung für Baubewilligungen BVU ist deshalb beizupflichten, dass gegenwärtig eine rechtliche Grundlage fehlt, um auf der Basis des geplanten Strassenbauprojekts einen höheren Strassenabstand zu fordern, als die 6 m, welche heute eingehalten sind.