Gemäss der Stellungnahme des Stadtrats Q. vom 31. August 2020 handelt es sich beim Richtprojekt F. um eine durch die Stadt in Auftrag gegebene Überbauungsstudie vom 31. März 2011 für die Parzellen ddd (westlicher Teil) und ccc. In seiner Stellungnahme führt der Stadtrat Q. aus, dass diese Studie nie Teil eines einwohnerrätlichen oder stadträtlichen Beschlusses gewesen sei. Sie bilde Teil einer stadtinternen Abklärung zur Überbaubarkeit der Parzelle sowie zu einer allfälligen Abgabe der Parzelle im Baurecht oder einer Veräusserung.