Des Weiteren verweist der Beschwerdeführer auf das Richtprojekt F. und macht dabei geltend, dass das vorliegende Bauprojekt im Vergleich zum Richtprojekt F. eine massive Unterschreitung des gesetzlichen Strassenabstands aufweise. In diesem Zusammenhang ist zunächst zu prüfen, ob die Abweichung vom Richtprojekt F. einen Rechtsverstoss darstellt.