Zu diesem Vorbringen des Beschwerdeführers ist festzuhalten, dass die Baubewilligungsbehörden das Bauvorhaben im Rahmen des Baubewilligungsverfahrens auf Übereinstimmung mit den massgeblichen öffentlich-rechtlichen Vorschriften von Bund, Kanton und Gemeinde überprüfen. Zu beachten ist dabei das gesamte öffentliche Recht, welches Bezug und Gehalt zum Baurecht aufweist. Die Baubewilligungsbehörden sind nur zur Anwendung der Vorschriften über Raumplanung, Umweltschutz und Bauwesen sowie weiterer öffentlich-rechtlicher Vorschriften berufen.