Es ist deshalb zunächst zu prüfen, ob sich das Bauvorhaben, infolge der vom Beschwerdeführer geltend gemachten Mängel, als rechtswidrig erweist. 2. Behördliche Auskünfte 2.1 In seiner Beschwerde macht der Beschwerdeführer zunächst geltend, dass die vorliegend umstrittene Baubewilligung im Widerspruch zu den öffentlichen Versprechen des Stadtammanns vom 26. März 2014 stehe.