Aus der Beschwerdeschrift ergibt sich, dass sich der Beschwerdeführer grundsätzlich nicht gegen das umstrittene Bauprojekt wehrt, sondern er beantragt zusammenfassend die Anordnung geeigneter Massnahmen, um die nach der Realisierung des Bauprojekts von ihm erwarteten Lärmemissionen zu verhindern beziehungsweise zu reduzieren. Dabei stützt sich der Beschwerdeführer insbesondere auf die Lärmschutzvorschriften.