Die Bauherrschaft beabsichtigt auf den Parzellen ddd und ccc den Rückbau der bestehenden Gebäude Nrn. aaa und bbb und den Neubau eines Wohn- und Geschäftshauses mit Tiefgarage. Die Einwohnergemeinde Q. ist Grundeigentümerin der Parzelle ddd; die Parzelle ccc befindet sich im Eigentum des Kantons Aargau. Gemäss rechtsgültigem Nutzungsplan der Stadt Q liegt der Bauplatz in der Wohn- und Gewerbezone WG4 und grenzt südöstlich an die Kantonsstrasse eee, X-Strasse. 1.2