3 von 4 reicht für die Kostenüberbindung nicht aus (Urteil des Verwaltungsgerichts des Kantons Aargau vom 13. April 2011 [WBE.2010.389], Erw. 5.2). Vorliegend sind dem Gemeinderat Verfahrensfehler bei der kooperativen Standortevaluation und -koordination vorzuwerfen (vgl. Erw. 2.2). Ausserdem hat er mit dem angesichts des bestehenden grossen Ermessensspielraums zu knapp begründeten angefochtenen Entscheid die ihm obliegende Begründungspflicht verletzt. Wesentliche Gründe und die Angabe der relevanten Rechtsgrundlagen hat er erst im Beschwerdeverfahren nachgereicht (vgl. Erw.