Der Gemeinderat hat dem Bauvorhaben unter Verweis auf die angestrebten Entwicklungsziele des Gebiets – unausgesprochen – wesentliche Auswirkungen zugemessen beziehungsweise in ihm einen Widerspruch zu den Zielvorgaben gemäss Anhang I der BNO erkannt. Danach sollen mit dem Gestaltungsplan im Gebiet "G." die zeitgemässe Erneuerung, die Ergänzung und der Ersatz bestehender Bauten in der Wohn- und Arbeitszone WA4 sichergestellt werden.