Der Gemeinderat begründet die Abweisung des Baugesuchs zum einen mit seiner Bewilligungspraxis, wonach freistehende Mobilfunkanlagen im Interesse des Dorfbildes generell nicht bewilligt werden, und zum andern mit dem Umstand, dass die Bauparzelle in einem Entwicklungsgebiet liege, welches Platz für attraktive Familienwohnungen und ein entsprechendes Quartierleben bieten solle. Mit anderen Worten geht der Gemeinderat von einer generellen Beeinträchtigung des Ortsbilds durch Antennenanlagen und von der fehlenden Zonenkonformität der Antennenanlage aus. 2.2