Der Beschwerdeführer macht zusammenfassend geltend, dass er ein Baugesuch für die Erstellung einer Schnitzelheizung in seinem Wohnhaus gestellt hat. Nun würde er im Rahmen der fraglichen Auflage mit einer Verpflichtung bedient, einen Entwässerungsplan vorzulegen. Dieser habe aber mit der Schnitzelheizung nichts zu tun. Die AfU BVU und die AfB BVU legten in ihren Stellungnahmen dar, warum aus ihrer Sicht das Einreichen eines Entwässerungsplans anlässlich des vorliegenden Baugesuchs zu Recht verlangt wurde. Auf die jeweilige Argumentation wird in der nachfolgenden Erwägung 3.4 genauer eingegangen. 3.2