III. Verwaltungsrechtspflege 77 Sistierung des Verfahrens durch die unzuständige Behörde - Voraussetzungen einer Sistierung (Erw. 1) - Für eine Sistierung des bereits abgeschlossenen kantonalen Teilverfahrens durch den Gemeinderat gibt es aus Gründen der Zuständigkeit keinen Raum. Der Gemeinderat hat die NISV nicht anzuwenden und kann deshalb deren Anwendung nicht wegen fehlender Vollzugshilfen aussetzen (Erw. 2). - Die Sistierung durch die unzuständige Behörde ist ein schwerwiegender Verfahrensfehler (§ 31 Abs. 2 VRPG) (Erw. 3.1).