bei dieser exemplarischen Aufzählung verschiedener Arten von Heimen und Anstalten verlangt das BABS als Grundvoraussetzung, dass es sich um eine "medizinische Einrichtung" handelt. Darunter können wohl auch bestimmte Behindertenheime fallen. Umgekehrt kann aber nicht daraus geschlossen werden, dass jedes Behindertenheim zugleich auch eine medizinische Einrichtung ist. Solange die Qualifikation als "medizinische Einrichtung" nicht gegeben ist, kann die Institution gemäss dem Wortlaut der Erläuterungen nicht unter Art. 17 Abs. 1 lit. b ZSV (Spitäler, Altersund Pflegeheime) subsumiert werden. (…) 2020 Verwaltungsrechtspflege 585