Daran ändert auch die Bestätigung der Abteilung Sonderschulung, Heime und Werkstätten BKS nichts. In der Eingabe vom 29. April 2020 bestätigt sie, es handle sich bei der Stiftung O. um eine anerkannte Einrichtung im Sinne des Gesetzes über die Einrichtungen für Menschen mit besonderen Betreuungsbedürfnissen (Betreuungsgesetz) (…). In den Erläuterungen werden zwar explizit auch Behindertenheime zu der Kategorie der "Spitäler, Alters- und Pflegeheime" gezählt. Aber auch 584 Verwaltungsbehörden 2020