Es ist unbestritten und von der Beschwerdeführerin selber ausgeführt, dass der geplante Neubau nach dessen Erstellung an die Stiftung O. vermietet werden soll. (…) 3.2 Gemäss ihrem eigenen Leitbild ist die Stiftung O. ein "Kompetenzzentrum für bedarfsgerechte Angebote für erwachsene Menschen mit besonderem Betreuungsbedarf auf der Grundlage des Betreuungsgesetzes des Kantons Aargau". Entsprechend ihren eigenen Angaben fördert die Stiftung die Inklusion von Menschen mit Beeinträchtigung und führt zu diesem Zweck Arbeits- und Wohnmöglichkeiten.