1. Verfahrensgegenstand und Verfahrensvereinigung Die hier zu beurteilenden Beschwerden gründen auf einer längeren Vorgeschichte, in deren Verlauf verschiedene Fragen geklärt wurden. Vorliegend noch umstritten und Gegenstand der Beschwerde vom 29. Februar 2016 sind einerseits die von der Abteilung für Baubewilligungen BVU/vom Gemeinderat S. mit Entscheid vom 19. November 2015/26. Januar 2016 verfügten Auflagen bezüglich Bauschutt und Waldrodung, anderseits der betreffend die beiden Ausläufe und die Stützmauer angeordnete Rückbau.