Im vorliegenden Fall hat der Gemeinderat das Baugesuchsverfahren sistiert, bis die notwendigen Rechtsgrundlagen für die Beurteilung der Auswirkungen der 5G Technologie ausreichend konkretisiert sein werden und durch den Bund zur Verfügung gestellt werden. Er begründet die – zeitlich nicht befristete – Sistierung im Wesentlichen damit, dass für diese Technologie noch keine ausreichenden Messmethoden und kein angemessenes Qualitätssicherungssystem vorliegen würden und nicht nachvollziehbar sei, wie eine klare Rechtsgrundlage für die Bewilligungen von 5G Antennen hergeleitet werden könne.