2018. Materiell identisches Thema beider Beschwerdeverfahren sind der Waldabstand der Laufhöfe und der Stützmauer sowie die diesbezüglichen Beurteilungen und das Vorgehen der Abteilung Wald BVU; die Beschwerde vom 29. Februar 2016 beinhaltet zudem die Fragen des Bauschutts und der Waldrodung, diejenige vom 22. Oktober 2018 den Aspekt des Nichteintretens. (…). Das Gesetz über die Verwaltungsrechtspflege (Verwaltungsrechtspflegegesetz, VRPG) vom 4. Dezember 2007 kennt keine ausdrückliche Bestimmung über die Vereinigung von Verfahren.