Für diese Bauten reichte die Beschwerdeführerin am 12. April 2016 ein neues Baugesuch ein, das die Abteilung für Baubewilligungen BVU und der Gemeinderat S. als Wiedererwägungsgesuch qualifizierten und in der Folge am 23. Juli 2018/18. September 2018 einen Nichteintretensentscheid fällten. Dagegen richtet sich die Beschwerde vom 22. Oktober 2018.