aufgeschoben werden können, die zukünftig zonenkonform genutzt werden können. Dies muss mit einem Betriebskonzept nachgewiesen werden. Wird von der Bauherrschaft während mindestens drei Jahren der Nachweis erbracht, dass der Status eines landwirtschaftlichen Gewerbes in bewilligten und zonenkonform genutzten Bauten erreicht wird, sind neue Bauten und Anlagen für die Pferdehaltung bewilligungsfähig beziehungsweise können sie wieder zonenkonform genutzt werden (vgl. …). Diese Lösung erweist sich in Bezug auf die neuen Bauten und Anlagen als rechts und verhältnismässig, da zonenkonforme Bauten und Anlagen für die Haltung und Nutzung von Pferden gemäss Art. 16abis Abs. 1