Es lässt sich deshalb feststellen, dass die diesbezügliche Anordnung der Abteilung für Baubewilligungen BVU, wonach der Rückbau bedingt angeordnet wurde, in jeder Hinsicht eine ausgewogene und verhältnismässige Lösung darstellt. Der Verfügung der Abteilung für Baubewilligungen BVU vom 11. November 2018 ist nämlich zu entnehmen, dass, wenn die Beschwerdeführenden innert sechs Monaten nach Rechtskraft der Baubewilligung den Nachweis dafür erbringen, dass ihr Betrieb innerhalb der nächsten zwei Jahre den Status des landwirtschaftlichen Gewerbes gemäss BGBB (1 SAK) in bewilligten und zonenkonform genutzten Bauten erreicht, Rückbauten derjenigen Bauten bis zu maximal fünf Jahren