Dabei müssen sowohl die betriebsspezifischen als auch die bautenspezifischen Voraussetzungen erfüllt werden. Ein Landwirtschaftsbetrieb, der Bauten und Anlagen für Pferde errichten will, muss drei betriebsspezifische Voraussetzungen erfüllen. Er muss ein bestehendes landwirtschaftliches Gewerbe nach BGBB sein, eine überwiegend betriebseigene Futtergrundlage aufweisen und über Weiden für die Pferde verfügen. Des Weiteren können nicht irgendwelche Bauten und Anlagen für Pferde errichtet werden. Das Gesetz kennt einen numerus clausus der zonenkonformen Bauten und Anlagen.