Da der Kanal ausserhalb der Bauzonen liegt, müssen Baugesuche in Kanalnähe im kantonalen Amtsblatt publiziert werden, was der (auswärtigen) Nachbarschaft und den legitimierten Verbänden ermöglicht, eine Kontrolle der Verwaltungstätigkeit vorzunehmen. Wesentlich ist im vorliegenden Fall jedoch, dass der Planungsbericht vom 16. Januar 2018 zum Sagikanal keine nachvollziehbaren inhaltlichen Aussagen macht. Es wird im Bericht zum Sagikanal einzig festgehalten, er sei ein künstliches Gewässer ohne besondere ökologische Bedeutung.