Zulaufsteuerung verbleiben als unüberwindbare Hindernisse. Die Auffassung der Beschwerdeführenden, die Fischgängigkeit werde wiederhergestellt, trifft somit auf den Sagikanal nicht zu (anders als auf den Möhlinbach beim Wehr). Entgegen der Annahme der Beschwerdeführenden hat der Kanal auch künftig keine Vernetzungsfunktion. Damit verzeichnet der Sagikanal nicht eine besondere ökologische Bedeutung, welche als überwiegendes ökologisches Interesse einem Verzicht auf die Festlegung des Gewässerraums entgegenstehen würde.