kann. Es ist jedoch keine besondere ökologische Bedeutung erkennbar, welche eine Gewässerraumumsetzung erfordern würde. Der Hauptwanderkorridor und Lebensraum mit grosser Bedeutung ist der Möhlinbach. Mit der kurz vor der Realisierung stehenden Vernetzung des Möhlinbachs beim Einlauf des Sagikanals wird dem Rechnung getragen. Aus Sicht der Sektion Gewässernutzung kann beim Sagikanal daher gestützt auf Art. 41a Abs. 5 GSchV auf die Umsetzung eines Gewässerraums verzichtet werden. Bei einem solchen Verzicht zur Umsetzung eines Gewässerraums gelten die bisherigen Pufferstreifen für die landwirtschaftliche Bewirtschaftung trotzdem (3 m ab Ufer oder ab Aussenrand