Die Realisierung steht kurz bevor. Der Sagikanal hat somit weiterhin den Status eines öffentlichen Gewässers, das heisst, dass das Wasser darin im Eigentum des Kantons liegt, das Bett des Sagikanals jedoch im Eigentum der S. verbleibt. Der Sagikanal verfügt über eine Breite von 0,5 m bis ca. 1 m. Sein Bett ist bis kurz vor der Gemeindegrenze kaum oder nur punktuell verbaut, hat optisch aber einen typischen Kanalcharakter, d.h. beidseitig steile Böschungen und eine durchgehend ziemlich gleichmässige Breite. Vom Sagikanal geht keine Hochwassergefährdung für Bauzonen aus.