Überwiegende Interessen, die einem Verzicht auf die Festlegung des Gewässerraums bei künstlich angelegten Gewässern entgegenstehen, sind insbesondere Interessen des Hochwasserschutzes sowie die allenfalls vorhandene besondere ökologische Bedeutung des Gewässers. Beispiele für künstlich angelegte Gewässer mit besonderer ökologischer Bedeutung sind (Arbeitshilfe Gewässerraum 2019, Modul 2, Seite 17 ff.): • Binnenkanäle entlang kanalisierter Flüsse wie dem Alpenrhein •