tuation erforderlich werden. Wurde beispielsweise in einem Waldgebiet auf die Festlegung verzichtet und ist dann eine Aktivität vorgesehen, welche die Gewässerfunktionen tangieren könnte, muss nachträglich ein entsprechender Gewässerraum definiert werden. Auch muss der Gewässerraum festgelegt werden, wenn eine Ausdolung und Revitalisierung eines eingedolten Gewässers verwirklicht werden soll. Überwiegende Interessen, die einem Verzicht auf die Festlegung des Gewässerraums bei künstlich angelegten Gewässern entgegenstehen, sind insbesondere Interessen des Hochwasserschutzes sowie die allenfalls vorhandene besondere ökologische Bedeutung des Gewässers.