Vorsorglich sind die Gemeinden jedoch angewiesen worden, die Baugesuchsverfahren zur Wahrung der Rechte Dritter so durchzuführen, als ob die ÜbgBest GSchV noch gelten würden (Zustimmung des Kantons und Publikation im Amtsblatt des Kantons; vgl. erwähntes Schreiben der Abteilung für Baubewilligungen und Abteilung für Raumentwicklung an sämtliche Gemeinden im Kanton Aargau vom 30. August 2017). … 5. Sagikanal (künstlich angelegtes Gewässer) … 5.3 Rechtliche Beurteilung … Die GSchV zählt abschliessend auf, in welchen Fällen die Kantone auf die Festlegung des Gewässerraums verzichten können. Sie können im kantonalen Recht keine weiteren Verzichtsgründe aufnehmen.