Damit erfolgt eine Prüfung durch die kantonale Behörde auch dort, wo die Gemeinden zuständig sind. Solche mittelbaren Wirkungen sind keineswegs neu oder einzigartig. Es gibt sie auch bei anderen behördenverbindlichen "Karten" (vgl. Altlastenkataster, Gewässerschutzbereiche usw., beziehungsweise ihre Vorläufer wie Hinweis- oder Verdachtsflächenkarten). Auch in der Literatur wird die Auffassung vertreten, dass die Kantone den Gewässerraum in einer Gewässerraum-Karte festlegen können, die bei der Richt- und Nutzungsplanung berücksichtigt wird (vgl. Erläuternder Bericht des BAFU vom 20. April 2011, Seite 13; CHRISTOPH FRITZSCHE, in: PETER HETTICH/LUC JANSEN/ROLAND NORER [