fahrenkarte Hochwasser geführt. Diese Karte ist anerkanntermassen behördenverbindlich. Der Umkehrschluss (für alle anderen als die Behörden unverbindlich) ist jedoch nicht zulässig und somit ein Fehlschluss. Die Baupolizeibehörde muss die Gefahrenkarte im Baubewilligungsverfahren berücksichtigen. Die Bauherrschaft ihrerseits kann nur auf geeigneten Parzellen bauen, was die Hochwassersicherheit voraussetzt. Mittelbar hat die Gefahrenkarte somit Geltung auch gegenüber der Bauherrschaft und der Grundeigentümerschaft. In den Baubewilligungsverfahren kann jedoch eingewendet werden, die Gefahrenkarte treffe sachlich nicht zu (vgl. zum Ganzen: