te Verbindlichkeit könnte missverstanden werden. Die Festlegung gilt über das Baubewilligungsverfahren letztlich auch für die Grundeigentümerschaft. Die Bauherrschaft kann sich jedoch gegen den Inhalt dieser (vorläufigen) Festlegung im Rechtsmittelverfahren wehren; ebenso können die Nachbarn und die legitimierten Verbände Rechtsmittel dagegen ergreifen. Insofern ist die Festlegung auch für die Grund- eigentümer- und die Bauherrschaft verbindlich, aber inhaltlich an- fecht- und somit überprüfbar.