Dies wurde auch an der BPUK Hauptversammlung vom September 2015 so traktandiert und war unbestritten." Im Anschluss an eine Umfrage unter den Kantonen anfangs des Jahrs 2019 hat das BAFU im Hinblick auf den Beschluss der Arbeitshilfe Gewässerraum 2019 seine Haltung erneut bestätigt. Die Rechtsabteilung des BVU teilt die rechtliche Beurteilung des BAFU schon lange, wie sie bereits mehrfach, unter anderem mit Eingaben beim Verwaltungsgericht des Kantons Aargau, erläutert hat (siehe RRB 2017-001273 vom 25. Oktober 2017).