Aus diesem Grund ist es vertretbar, dass für den Möhlinbach innerhalb des Dorfs ebenfalls eine einheitliche Gewässerraumbreite definiert wird. Die Umsetzung des Gewässerraums ausserhalb und innerhalb Bauzonen in Abschnitten macht im vorliegenden Fall gestützt auf die vorgenannten Erwägungen durchaus Sinn, da sich weder der bauliche Zustand noch der Charakter oder die Grösse des Gewässers in diesen Abschnitten markant verändert. Eine parzellenweise Festlegung des Gewässerraums ist weder aus raumplanerischer Sicht sinnvoll noch aus ökologischen Interessen erforderlich.